- 2'246'875 Inhaberaktien (Kauf 2015 "Verträge vom 27.08.2015 Anteil 2015 von A._____ AG und vom 24.12.2015. Gesamtabrechnung für 2015") für CHF 359'500.00, und - 1'251'250 Inhaberaktien (Kauf 2016; "Gesamtabrechnung für 2016") Die Beschwerdeführerin als Käuferin wurde in diesen Verträgen jeweils als "Zeichner" genannt. Die Inhaberaktien sollten der Beschwerdeführerin nach erfolgter Kapitalerhöhung im Nennwert von je CHF 0.016 zum Ausgabebetrag von CHF 0.16 pro Aktie verkauft werden. Die C._____ AG verpflichtete sich, die Inhaberaktien auszustellen und sie nach erfolgter Kapitalerhöhung der Beschwerdeführerin auszuhändigen.