5.5. Das KStA hielt in seiner Vernehmlassung an den bisherigen Ausführungen fest. Ergänzend wurde erklärt, die C._____ AG weise per 31. Dezember 2016 eine Überschuldung von CHF 106'288.00 aus. Die Zahlungen der Beschwerdeführerin von CHF 1.112 Mio. seien passiviert. Werde das Fremdkapital in Aktienkapital umgewandelt, erhöhe sich das Eigenkapital dementsprechend um CHF 1.112 Mio. Nach der Kapitalerhöhung betrage das Eigenkapital dementsprechend CHF 1.006 Mio. Die Aktien könnten somit nicht einen Wert von CHF 0.00 haben.