5.4. Die Beschwerdeführerin lässt mit Beschwerde ausführen, dass der erste Kauf von Aktien im Geschäftsjahr 2012 erfolgt sei. Die Beschwerdeführerin habe von E._____ 43'500 Inhaberaktien der C._____ AG für CHF 8'143.40 gekauft. Bei den weiteren Investitionen habe es sich um Kapitalzahlungen im Hinblick auf eine Erhöhung des Aktienkapitals der C._____ AG gehandelt. In den Jahren 2013 bis 2016 seien CHF 961'700.00 im Hinblick auf die Ausgabe von 6'010'625 Aktien à nominal CHF 0.16 bezahlt worden. Hinzu komme die Einbringung einer von E._____ im Jahr 2014 geleisteten Zahlung von CHF 150'000.00 mit Anrecht auf Zuteilung von 937'500 Aktien nach erfolgter Kapitalerhöhung.