6'948'125 Aktien im Nominalwert von CHF 1'111'700.00 zum "Schrottwert" von nur CHF 14'146.00 an ihren Aktionär E._____ verkauft. Bereits mit dem Kaufvertrag vom tt.mm.jjjj sei ein Rückkaufsrecht des verkaufenden Aktionärs für 937'500 Aktien zum Ausgabewert von CHF 0.16 pro Stück vereinbart worden. Für das Rückkaufsrecht habe die Beschwerdeführerin von ihrem Aktionär jedoch keine Entschädigung erhalten. Damit habe die Beschwerdeführerin das volle Risiko getragen, ohne an einem allfälligen Kapitalgewinn partizipieren zu können. Die Beschwerdeführerin habe im Jahr 2018 wieder in die C._____ AG investiert. Sie habe für 1'512'500 Aktien CHF 250'000.00 bezahlt.