5.1.2. Die Beschwerdeführerin liess zum Veranlagungsvorschlag mit Schreiben vom 2. Februar 2021 Stellung nehmen. Die Beschwerdeführerin habe die Abschreibung der von ihr gehaltenen Beteiligung auf das Kreisscheiben Nr. 28 abgestellt. Wo vorhanden sei auch die Bewertung des Sitzkantons beigezogen worden.