für die Forderung als krass unterpreislich. Einem unabhängigen Dritten hätte die A._____ AG die Forderung C._____ AG über Fr. 1'111'700 niemals für nur Fr. 14'146.40 verkauft. Das Ganze mutet umso sonderbarer an, weil die A._____ AG offensichtlich in 2018 wiederum Fr. 250'000 an die C._____ AG überwiesen hat mit dem Buchungstext 'Kauf Aktien der C._____ AG 1'562'500 Stück zu 0.16'. Die Vorgänge 2016 und 2017 qualifizieren als Steuerumgehung."