5. 5.1. 5.1.1. Im Veranlagungsverfahren unterbreitete das KStA JP der Beschwerdeführerin den Veranlagungsvorschlag vom 6. Januar 2021. Das KStA JP akzeptierte die Abschreibung des Investments (Forderung) in die C._____ AG im Umfang von CHF 334'979.00 nicht als geschäftsmässig begründet. Zur Begründung wurde ausgeführt: