Diese Grundsätze sind auch vorliegend für die im Anlagevermögen gehaltenen Aktien und Investitionen in die C._____ AG und die D._____ AG zu übernehmen. 4.4.3. Mit der Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsaktiven wird der Unternehmensgewinn massgeblich mitbestimmt. Im Bundesgerichtsurteil vom 29. Dezember 2022 (2C_1019/2020) wurde ausgeführt, dass