Die Beschwerdeführerin bezweckt das Führen eines W. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen, gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder neu errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.