2. Der Einsprache-Entscheid für die direkten Bundessteuern 2016 vom 9. November 2021 inkl. Steuerrechnungen sei aufzuheben und die Abschreibung auf der Beteiligung D._____ AG von CHF 48'463 sei zum Abzug vom steuerbaren Reingewinn zuzulassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" -3- Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 6. Die A._____ AG hat mit der Replik an den gestellten Anträgen festgehalten.