3. Mit Entscheid vom 9. November 2021 wies das KStA JP die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 9. November 2021 (Zustellung am 10. November 2021) liess die A._____ AG mit Beschwerde vom 2. Dezember 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen mit den Anträgen: "1. Der Einsprache-Entscheid für die direkten Bundessteuern 2016 vom 9. November 2021 inkl. Steuerrechnungen sei aufzuheben und die Abschreibung auf der Beteiligung/Forderung C._____ AG von CHF 334'979 sei zum Abzug vom steuerbaren Reingewinn zuzulassen.