1. Mit Verfügung vom 5. März 2021 wurde die A._____ AG vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die direkte Bundessteuer 2016 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 153'416.00 veranlagt. Dabei wurden als "[d]er Erfolgsrechnung belastete und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit von Rückstellungen" folgende Positionen (gemäss Einschätzungsvorschlag) zum deklarierten Verlust von CHF 175'729.00 hinzugerechnet: