{"Signatur": "AG_SVWG_002", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-11-23", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_SVWG_002_3-BB-2021-18_2023-11-23.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/10169", "Checksum": "49d9d56f125103c61cbdc67995c1b2cb"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["3-BB.2021.18"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 23.11.2023 3-BB.2021.18"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Steuern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Steuern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:52:44", "Checksum": "fed2cd73cbbf9b69de50e40fd625d9d1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 23.11.2023 3-BB.2021.18\n\n Spezialverwaltungsgericht\nSteuern\n\n3-BB.2021.18\nP 193\n\nUrteil vom 23. November 2023\n\nBesetzung Präsident Heuscher\nRichter Senn\nRichterin Sramek\nGerichtsschreiber Ceni\n\nBeschwerde- A._____ AG\nführerin\nvertreten durch B & P tax and legal AG, Kramgasse 61, Postfach,\n3001 Bern\n\nGegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau,\nSektion juristische Personen, vom 9. November 2021\nbetreffend Direkte Bundessteuer 2016\n-2-\n\nDas Gericht entnimmt den Akten:\n\n1.\nMit Verfügung vom 5. März 2021 wurde die A._____ AG vom Kantonalen\nSteueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die direkte\nBundessteuer 2016 zu einem steuerbaren Reingewinn von\nCHF 153'416.00 veranlagt. Dabei wurden als \"[d]er Erfolgsrechnung belastete und nicht begründete Rückstellungen und Abschreibungen inkl. Wegfall der geschäftsmässigen Begründetheit von Rückstellungen\" folgende\nPositionen (gemäss Einschätzungsvorschlag) zum deklarierten Verlust von\nCHF 175'729.00 hinzugerechnet:\n\nBildung Minusrückstellung Steuern auf\nKorrekturen 2016 und 2017 -27'000\nVeränderung besteuerte Reserve lt. Berechnung\nund Veranlagungsmitteilung 436'742\n\nDie \"Abschreibung Beteiligung B._____ AG\" von CHF 53'300.00, die \"Abschreibung Investition/Darlehen C._____ AG\" von CHF 334'979.00 und die\n\"Abschreibung Investition in D._____ AG\" von CHF 48'463.00 wurden nicht\ngewinnmindernd akzeptiert.\n\n2.\nGegen die Verfügung vom 5. März 2021 liess die A._____ AG mit\nSchreiben vom 22. März 2021 Einsprache einreichen und beantragte die\nKorrektur der Veranlagungsverfügung.\n\n3.\nMit Entscheid vom 9. November 2021 wies das KStA JP die Einsprache ab.\n\n4.\nDen Einspracheentscheid vom 9. November 2021 (Zustellung am 10. November 2021) liess die A._____ AG mit Beschwerde vom 2. Dezember\n2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht,\nAbteilung Steuern, weiterziehen mit den Anträgen:\n\n\"1. Der Einsprache-Entscheid für die direkten Bundessteuern 2016 vom\n9. November 2021 inkl. Steuerrechnungen sei aufzuheben und die Abschreibung auf der Beteiligung/Forderung C._____ AG von\nCHF 334'979 sei zum Abzug vom steuerbaren Reingewinn zuzulassen.\n\n2. Der Einsprache-Entscheid für die direkten Bundessteuern 2016 vom\n9. November 2021 inkl. Steuerrechnungen sei aufzuheben und die Abschreibung auf der Beteiligung D._____ AG von CHF 48'463 sei zum\nAbzug vom steuerbaren Reingewinn zuzulassen.\n\n- unter Kosten- und Entschädigungsfolge -\"\n-3-\n\nAuf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.\n\n5.\nDas KStA beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.\n\n6.\nDie A._____ AG hat mit der Replik an den gestellten Anträgen festgehalten.\n\n7.\nDas Spezialverwaltungsgericht hat die Akten der Verfahren 3-RV.2021.194\nbetreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sowie die Akten des Rekursverfahrens 3-RV.2013.137 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern\n2009 in Sachen der A._____ AG beigezogen.\n-4-\n\nDas Gericht zieht in Erwägung:\n\n1.\nDie vorliegende Beschwerde betrifft die direkte Bundessteuer 2016. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990\nüber die direkte Bundessteuer (DBG).\n\n2.\nDie Beschwerdeführerin lässt die Aufhebung der Rechnung betreffend direkte Bundessteuer 2016 beantragen. Die Rechnungsstellung gehört zum\nBezugsverfahren. Für Bezugsfragen ist das Spezialverwaltungsgericht\nerstinstanzlich nicht zuständig. Insoweit kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. Es versteht sich aber von selbst, dass Steuerrechnungen\nvon den Bezugsbehörden dem Ergebnis von Rechtsmittelverfahren entsprechend angepasst werden.\n\n3.\n3.1.\nE._____ ist Eigentümer sämtlicher Aktien der A._____ AG. Im\nGeschäftsjahr 2016 war er einziger Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin mit Einzelunterschrift (Internetauszug aus dem Handelsregister\nvom tt.mm.2023).\n\nDie Beschwerdeführerin bezweckt das Führen eines W. Sie kann\nZweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an\nanderen, gleichartigen oder verwandten Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder neu errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung\nvornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften\nund Dritte eingehen.\n\n3.2.\nDie Beschwerdeführerin hat im Geschäftsjahr 2016 insbesondere Abschreibungen auf den Beteiligungen an der D._____ AG und der C._____\nAG vorgenommen. Das KStA JP erachtet die von der Beschwerdeführerin\nvorgenommenen Abschreibungen auf den Aktien der D._____ AG von\nCHF 48'463.00 sowie die Abschreibung des Investments (Forderung) in die\nC._____ AG im Umfang von CHF 334'979.00 nicht als geschäftsmässig\nbegründet. Die Beschwerdeführerin vertritt demgegenüber den\nStandpunkt, die Abschreibungen seien sowohl handelsrechtlich als auch\nsteuerrechtlich zulässig.\n-5-\n\n3.3.\nNachfolgend wird zuerst auf die allgemeinen Voraussetzungen für Abschreibungen von Beteiligungen/Forderungen und anschliessend im Einzelnen auf die Abschreibung der Beteiligung an der C._____ AG und an\nder D._____ AG eingegangen.\n\n"}