6.3.2. Dafür, dass die Kosten von CHF 371'926.00 nicht zu den Gestehungskosten gerechnet wurden, spricht die seit 2013 unveränderte, nicht korrigierte Deklaration mit dem Formular "Angaben zu Beteiligungen" und dem Formular "Nachweis über Veränderungen der Gestehungskosten von massgeblichen Beteiligungen" mit einem Gewinnsteuerwert von jeweils CHF 14'306'969.00. Nach Auffassung des Spezialverwaltungsgerichtes hätte eine Korrektur der Gestehungskosten im Jahr 2013 erfolgen müssen, indem der geltend gemachte "ausserordentliche Aufwand" nicht zum Abzug zugelassen worden wäre. - 17 -