5.1.4. Im Anhang zur Jahresrechnung 2013 wurde vermerkt: "Der Posten 'Ausserordentlicher / einmaliger Aufwand' umfasst vor allem Aufwendungen für den Kauf und die Finanzierung der Beteiligungen." 5.1.5. Nach Aufrechnung von Zinsen auf verdecktem Eigenkapital von CHF 5'331.00 (verdecktes Eigenkapital: CHF 1'319'538.00) wurde die B._____ AG für das Jahr 2013 mit einem Gewinn von CHF 0.00 (Verlust von CHF 97'487.00) und einem Eigenkapital von CHF 1'599'130.00 (davon CHF 1'319'538.00 verdecktes Eigenkapital) veranlagt. Es ist seitens des KStA JP unbestritten geblieben, dass der Verlust in der Folge mit Gewinnen im Jahr 2014 verrechnet werden konnte.