4.5. 4.5.1. Die Vorinstanz hat im Einspracheentscheid ausgeführt, durch die Kreditfinanzierung der M._____ von CHF 14 Mio. und mit den vertraglich vorgenommenen und gemachten Kaufschritten sei es der Beschwerdeführerin ermöglicht worden, praktisch den ganzen Kaufpreis fremd zu finanzieren und die Schuldzinsen für das Käuferdarlehen durch das "N._____" direkt bezahlen zu lassen. Das könne auch als Steuerumgehung betrachtet werden.