Durch die Kreditfinanzierung der M._____ von CHF 14 Mio. und mit den vertraglich vorgenommenen und gemachten Kaufschritten sei es der Beschwerdeführerin ermöglicht worden, praktisch den ganzen Kaufpreis fremd zu finanzieren und die Schuldzinsen für das Käuferdarlehen durch das "N._____" direkt bezahlen zu lassen. Das könnte auch als Steuerumgehung betrachtet werden. Auch die Aktien der Beschwerdeführerin hätten als Sicherheiten für die Kreditfinanzierung gedient. Auch daraus sei ersichtlich, dass die aufgerechneten Kosten Transaktionskosten im Zusammenhang mit der F._____ seien. Es handle sich um Gestehungskosten, welche gemäss Art.