3.3. Im Einspracheentscheid wurde ausgeführt, strittig seien wiedereingebrachte Abschreibungen (Transaktionskosten von CHF 371'926.00) bis zur Höhe der Gestehungskosten der Beteiligung A._____ AG, welche direkt der Erfolgsrechnung 2013 der B._____ AG (Konto 8010 "Ausserordentlicher Aufwand") belastet worden seien. Diese Kosten seien vom KStA -8-