4 Der steuerbare Reingewinn der B._____ AG für das Steuerjahr 2019 sei für die Belange der direkten Bundessteuer gemäss Selbstdeklaration auf CHF 3'922'955 (statt CHF 4'224'881) mit einem Beteiligungsabzug von 95.761 % (statt 88.918 %) festzusetzen. 5 Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 7. Die A._____ AG hat eine Replik erstattet.