2.2. Der am 3. August 2021 versandte Einspracheentscheid wurde gemäss handschriftlichem Eingangsvermerk auf dem Einspracheentscheid und Ausführungen in Ziff. I.1. der Beschwerde am 4. August 2021 zugestellt. Gleiches ergibt sich aus dem Auszug aus dem Track & Trace der Post. Die 30-tägige Beschwerdefrist begann damit am 5. August 2021 zu laufen und endete – im Verfahren der direkten Bundessteuer gelten Gerichtsferien nicht (was in der Rechtsmittelbelehrung des Einspracheentscheides ausdrücklich erwähnt wurde; vgl. Bundesgerichtsurteil vom 31. Mai 2023 [9C_236/2023], Erw. 4 f., mit Verweisen; VGE vom 2. Februar 2024 [WBE. 2024.21]) – am Freitag, 3. September 2021.