Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA beantragt die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 8. Die A._____ AG hat eine Replik erstattet. 9. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 31. Januar 2024 wurde die A._____ AG ersucht, Hinderungsgründe betreffend Verspätung der Beschwerde einzureichen. 10. Die A._____ AG hat keine Stellungnahme einreichen lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: