14 EMRK, da die Auszahlung seiner Witwerrente bei Volljährigkeit des jüngsten Kinds beendet wurde und eine Witwe in einer vergleichbaren Situation den Rentenanspruch nicht eingebüsst hätte (vgl. Urteil des EGMR vom 20. Oktober 2020, B. gegen die Schweiz, Nr. 78630/12). Der EGMR stellt fest, dass Massnahmen, die es einem Elternteil erlauben, zu Hause zu bleiben und sich um die Kinder zu kümmern, das Familienleben fördern - 12 - und sich auf dessen Organisation auswirken. Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK sei dementsprechend anwendbar.