Bei einem Konkubinatsverhältnis erfolgte keine Zusammenrechnung der Einkommen, was im Entscheid Lindsay gemäss den dortigen Beschwerdeführern zu einer tieferen Steuerlast von Konkubinatspaaren im Vergleich zu Ehepaaren führte. Laut den damaligen Beschwerdeführern würde dies eine Störung des Ehelebens im Vergleich zu Konkubinatsverhältnissen darstellen, die Missachtung der Ehe fördern und Art. 8 und Art. 12 EMRK, die den Schutz der Ehe und des Familienlebens vorsähen, widersprechen.