Die Menschenrechtskommission beurteilte einen Fall ungleicher Besteuerung von Ehegatten gegenüber Konkubinatspaaren in England (Urteil des EGMR vom 11. November 1986, LINDSAY v. UNITED KINGDOM Nr. 11089/84, "Entscheid Lindsay"). Unter dem damals anwendbaren Recht wurde das Einkommen von Ehepaaren nach einer Frist von 5 Jahren für die Steuerveranlagung zusammengerechnet. Bei einem Konkubinatsverhältnis erfolgte keine Zusammenrechnung der Einkommen, was im Entscheid Lindsay gemäss den dortigen Beschwerdeführern zu einer tieferen Steuerlast von Konkubinatspaaren im Vergleich zu Ehepaaren führte.