3.2. Die deutliche Mehrbelastung von Zweiverdiener-Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer ("Heiratsstrafe") resultiert aus den Tarifstufen gemäss Art. 36 Abs. 2 DBG in Verbindung mit der Zusammenrechnung der Einkünfte von Ehegatten gemäss Art. 9 Abs. 1 DBG. Obwohl sich der Entscheid Hegetschweiler mit der Besteuerung auf Kantonsebene befasst, kann betreffend die Ausführungen des Bundesgerichts zur Rechtsgleichheit auf ihn verwiesen werden, da die ungleiche Besteuerung sowohl auf Bundes-, als auch auf Kantonsebene vorkommen kann. Im Urteil vom 13. April 1984 in Sachen Hegetschweiler führt das Bundesgericht betreffend Art.