In der Replik führen die Beschwerdeführer zudem einen erst kürzlich ergangenen Entscheid des Bundesgerichts betreffend die Heiratsstrafe an (Bundesgerichtsurteil vom 7. August 2020 [2C_616/2020]). Sie gehen davon aus, dass das Bundesgericht die Beschwerde aufgrund der unpräzisen Formulierung der dortigen Beschwerdeführer abgewiesen hat.