Sie beziehen sich dabei auf den Entscheid des Bundesgerichts vom 13. April 1984 (BGE 110 Ia 7, "Entscheid Hegetschweiler"), der festhält, dass eine steuerliche Mehrbelastung >10% von Ehegatten gegenüber zwei getrennt veranlagten Steuerpflichtigen, die zusammenleben, nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz gemäss Art. 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (aBV) übereinstimmt. Entsprechend sei die Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2017 zu korrigieren und verfassungskonform vorzunehmen.