4. Den Einspracheentscheid vom 6. August 2020 (Zustellung am 11. August 2020) haben A. und B. mit rechtzeitiger Einsprache (recte: Beschwerde) vom 31. August 2020 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen sinngemäss die folgenden Rechtsbegehren: Der aktuelle Ehegattentarif bedeute eine unverhältnismässige und verfassungswidrige Diskriminierung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren und dürfe daher nicht angewendet werden.