2. Gegen die Verfügung vom 30. September 2019 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 Einsprache und beantragten sinngemäss eine Reduktion der Steuerlast bei der direkten Bundessteuer auf ein Mass, das dem der Besteuerung für Konkubinatspaare mit vergleichbarem steuerbaren Einkommen entspricht, oder deren Steuerlast um nicht mehr als 10% übersteigt (Beseitigung der Heiratsstrafe). Die verfassungswidrige Diskriminierung verheirateter Paare solle im Rahmen einer korrigierten Veranlagung für den vorliegenden Fall beendet und die zu viel bezahlte Steuer zurückerstattet werden. 3. Mit Entscheid vom 6. August 2020 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.