60 Abs. 1 lit. a BGBB von Amtes wegen zu bewilligen gewesen. "Die Bewilligung muss auf Antrag hin erteilt werden. Somit ist die Zerstückelung und die Realteilung von Amtes wegen zu genehmigen (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. a BGBB). Dies gilt auch im Falle eines Konkursverfahrens (siehe Art. 60 - 10 -