7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Nachsteuer- und Bussenverfahrens betreffend vollendete Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2010 bis 2014 (3-RV.2020.84) in Sachen A. beigezogen. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 1. September 2021 eine Verhandlung mit Parteibefragung durchgeführt (Protokoll der Verhandlung vom 1. September 2021 [im Folgenden: Protokoll]). -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorgeworfene vollendete Steuerhinterziehung betrifft die direkten Bundessteuern 2010 bis 2014. Anwendbar ist somit das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).