Fraglich ist vorliegend auch, ob die zahlreichen Belege für einen Kaffee und ein French Croissant jeweils früh morgens nicht eher den Lebenshaltungskosten zuzurechnen wären. Da weder vom Kantonalen Steueramt, noch vom Gemeindesteueramt Q. eine reformatio in peius beantragt wurde, kann auf eine solche verzichtet werden. 8. Zusammenfassend ist der Privatanteil der Fahrzeugkosten um CHF 600.00 auf CHF 1'200.00 zu reduzieren. Hingegen ist der Privatanteil an den Repräsentationsspesen um CHF 600.00 auf CHF 1'200.00 zu erhöhen. 9. Dementsprechend ist die Beschwerde betreffend direkte Bundessteuer 2017 abzuweisen.