6.4. Die Beschwerde wird in diesem Punkt gutgeheissen und der Privatanteil der Fahrzeugkosten auf CHF 1'200.00 festgesetzt. 7. 7.1. Die Rekurrentin hat Repräsentationsspesen von CHF 6'104.10 ("Konto 4750 Reise-, Repräsentationsspesen") verbucht. Die Steuerkommission Q. hat davon in Anwendung einer Tagespauschale von CHF 25.00 für 220 Arbeitstage pauschal CHF 600.00 als nicht geschäftsmässig begründet erachtet.