Die Tabelle in diesem Merkblatt berechnet den Privatanteil als Anteil der Gesamtkosten gemäss der privat zurückgelegten Strecke im Verhältnis zur Gesamtfahrleistung. So sieht sie zum Beispiel vor, dass bei einem Katalogpreis von ca CHF 12'000.00 und einer Gesamtfahrleistung von 20'000 km pro Jahr, der Privatanteil bei wenig privater Fahrleistung (5'000 km) rund einem Viertel der Gesamtkosten beträgt. Vorliegend verbuchte die Beschwerdeführerin einen Privatanteil von rund einem Drittel der Kosten. Aufgrund der Bauart des Fahrzeuges und der selbständigen Tätigkeit der Beschwerdeführerin ist dieser Privatanteil von CHF 1'200.00 glaubhaft und auf eine Aufrechnung zu verzichten.