6.3.6. Vorliegend ist den Akten zu entnehmen, dass mit dem XZ zwischen dem 17. Januar 2017 (Rechnung Nr. aaa der E. AG: 152'038 km) und dem 25. August 2017 (Rechnung Nr. bbb der E. AG: 165'341 km) in 221 Tagen 13'303 km zurückgelegt wurden. Hochgerechnet auf 365 Tage ergibt das im Jahr 21'971 km. Aufgrund der Bauart und des Modells des Fahrzeuges ist es für private Fahrten deutlich weniger geeignet als für geschäftliche Zwecke. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der XZ nur wenig privat genutzt wurde. Damit ist ein Abweichen von der MWSt- Regelung und ein hilfsweiser Rückgriff auf das Merkblatt N1/2001 gerechtfertigt.