6.2. Die Steuerkommission Q. rechnete einen Privatanteil an den Fahrzeugkosten von CHF 1'800.00 auf. Sie führt dazu aus, dass im Veranlagungsverfahren der Betrag auf die minimale Berechnungsvariante der Mehrwertsteuer erhöht und der Betrag von CHF 600.00 zusätzlich aufgerechnet worden sei. Insgesamt würden keine Gründe vorgebracht, die ein Abweichen von der Mehrwertsteuer-Lösung rechtfertigen würden (Einspracheentscheid).