6. 6.1. Die Beschwerdeführerin besass im Jahr 2017 nach eigenen Angaben kein privates Zweitfahrzeug. Für geschäftliche Fahrten habe sie den zweisitzigen Kleinlieferwagen „XZ“ genutzt. Der Beschwerde wurde zudem ein Foto eines Kofferraumes voll mit XV beigelegt (Beilage 16). In der Erfolgsrechnung 2017 verbuchte die Beschwerdeführerin im „Konto 4460 Betriebsaufwand Fahrzeuge“ CHF 3'674.86 als Fahrzeugkosten. Davon verbuchte sie einen Privatanteil von CHF 1'200.00.