2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 15. Oktober 2019 erhob A. mit Schreiben vom 12. November 2019 Einsprache. Sie stellte sinngemäss den Antrag, die Aufrechnungen bezüglich Spesen, Auto, Telefon sowie übersetzter Mietanteil seien zu streichen. 3. Mit Entscheid vom 12. November 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Sie reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 89'700.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 12. November 2020 (Zustellung am 18. November 2020) hat A. mit Beschwerde vom 11. Dezember 2020 (Postaufgabe am 12. Dezember 2020) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellt folgende Anträge: