Der steuerbare Gewinn betrage CHF 422'059.00 und das steuerbare Einkommen CHF 449'052.00. In diesem Punkt könne keine Bindung an die unzutreffende Berechnung für die Bestimmung des massgebenden steuerbaren Einkommens für die direkte Bundessteuer 2009 bestehen. 5.3.4. Eine uneingeschränkte Bindungswirkung der Urteile des Verwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtes ist vorliegend in Bezug auf die direkte Bundessteuer 2009 nicht geboten.