Mit Schreiben vom 2. November 2011 forderte das KStA die Beschwerdeführer auf, bereits im Jahre 2009 einverlangte Unterlagen betreffend Steuerveranlagung 2007 einzureichen (Beschwerdebeilage 4a). Die Beschwerdeführer beantragten daraufhin mittels Schreiben ihres Vertreters vom 21. November 2011 (Beschwerdebeilage 4b) die Schätzung des Verkehrswerts der Liegenschaften und Vorladung vor die Steuerkommission.