5.1.3. Im Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 13. Februar 2020 (WBE.aaa) wird das folgende ausgeführt: "II. 1. Die Beschwerdeführer machen hauptsächlich geltend, die Überführung von Liegenschaften in das Privatvermögen sei von ihnen für das Jahr 2007 verlangt worden. Es sei daher in der Steuerperiode 2007 abzurechnen und nicht im Jahre 2009.