Die dem Einspracheentscheid angehängten Details der Veranlagung 2009 betreffend direkte Bundessteuer seien aus dem Recht zu weisen, da sie eine unzulässige Mehrbelastung bringen. In der Replik wird das für die direkte Bundessteuer 2009 massgebliche Einkommen mit CHF 435'472.00 berechnet.