Auf dieser Basis sei die direkte Bundessteuer 2009 zu berechnen. Als Schlussbemerkung wurde in der Beschwerde ausgeführt, dass das Spezialverwaltungsgericht, das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht rechtskräftig verfügt hätten, dass die endgültige Überführung in das Privatvermögen im Jahr 2009 erfolgt sei.