4.4. Im Einspracheentscheid wurde vorerst dargelegt, dass die Verjährung noch nicht eingetreten sei. Der LE KStA habe in der Stellungnahme zu den Einsprachepunkten explizit Stellung genommen. Der Bericht wurde sodann zum integrierenden Bestandteil des Einspracheentscheides erklärt. Das Bundesgericht habe mit Urteil vom 31. (recte: 21.) August 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuren 2009 eine Totalliquidation im Jahr 2009 und den vom Verwaltungsgericht festgelegten Gewinn bestätigt. Die Ausführungen des Bundesgerichtes und des LE KStA deckten sich, so dass darauf abzustellen sei.