zurückgezogen worden. Im Übrigen wurde an einem Liquidationstatbestand im Jahr 2007 festgehalten. Eine Totalliquidation im Jahr 2009 – wie vom Verwaltungsgericht festgestellt – sei nicht verlangt worden. "Das Verwaltungsgericht hat dann auch festgehalten, dass der Liquidationsgewinn Fr. 540'555.00 beträgt." Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes seien wiedereingebrachte Abschreibungen von CHF 140'000.00 bereits besteuert worden, sodass die kumulierten Abschreibungen mit CHF 450'555.00 einzusetzen seien. Alle Steuerjustizbehörden gingen in Abweichung vom wiederholten Antrag von einer Totalliquidation per 2009 aus. Die definitive Geschäftsaufgabe sei aber gesundheitsbedingt im Jahr