 Am 24. Juni 2009 parzellierte der Steuerpflichtige von der Parzelle GB Q. Nr. bbb die Parzelle Nr. hhh ab und verkaufte gleichentags die neue Parzelle, auf der sich unter anderem das (an das auf Parzelle Nr. bbb stehende Wohnhaus GBV Nr. ddd) angebaute Wohnhaus GBV Nr. eee befindet, an seinen Sohn C. und dessen Ehefrau K. für CHF 450'000.00. Diese führen kein landwirtschaftliches Gewerbe." 3.3. Der gleiche Sachverhalt ist auch der Beurteilung der Veranlagung für die direkte Bundessteuer 2009 zu Grunde zu legen.