 Am 10. Juli 2008 wurde die ursprüngliche Parzelle GB Q. Nr. bbb J. von 11'156 m2 der Bauzonengrenze entlang parzelliert (verbleibende Parzelle Nr. bbb J. von 1'896 m2 in der Bauzone und neue Parzelle Nr. ccc J. von 9'260 m2 in der Landwirtschaftszone). Im Zusammenhang mit dieser Parzellierung wurde das Grundstück aus dem Geltungsbereich des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (SR 211.412.11; BGBB) entlassen. Zur Begründung für die Entlassung aus dem Geltungsbereich des BGBB führte das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR), Abteilung -5-