8. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Rekursverfahrens betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2009 (3-RV.jjj) beigezogen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft die direkte Bundessteuer 2009. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG). 2. In formeller Hinsicht lassen die Beschwerdeführer in der Replik geltend machen, die Vernehmlassung des LE KStA sei als "nicht aktengerecht und auch materiell und rechtlich nicht zutreffend aus dem Recht zu weisen", da auch "eine komplette Falschdarstellung gemacht" werde.