1. Sofern die Steuerkommission bis am 23.12.2020 den Einsprache Entscheid nicht korrigiert, gilt dieses Schreiben und das Schreiben an die Steuerkommission Q. als Rekurs Antrag: Es sei das steuerpflichtige Einkommen Direkte Bundessteuer auf der Basis der Kantons- und Gemeindesteuern, steuerbares Einkommen mit Fr. 450'555.00, neu zu berechnen und eine korrekte und vollständige Abrechnung zuzustellen. 2. Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.