5. 5.1. Mit Schreiben vom 24. November 2020 liess A. die Steuerkommission Q. auffordern, den Einspracheentscheid in verschiedenen Punkten wiedererwägungsweise zu korrigieren. "Es sei auf Grund der Bundes- und Verwaltungsgerichtlichen Beurteilung die Totalliquidation Direkte Bundessteuer auf der Basis von Fr. 450'555.00 gesamtes Einkommen Kan- tons- und Gemeindesteuern zu berechnen."